CSRD, ESRS, THG – die Begriffe der Nachhaltigkeit klingen für viele wie eine Fremdsprache. Das muss nicht sein. Nachhaltigkeit wird im Unternehmensalltag immer präsenter und wichtiger. Daher hat das Expertenteam von RestartThinking eine Übersicht und Erklärung der wichtigsten Begriffe für Sie zusammengestellt. In den FAQs der Nachhaltigkeit etwas weiter unten, erklären wir die wichtigsten Fragen zu Klimatransformation und Nachhaltigkeitsmanagement. Wenn Sie Fragen haben oder Ihnen eine Erklärung fehlt, schicken Sie uns gerne eine Nachricht.
Dieser Begriff bezeichnet chemische Batteriespeicher, die Strom speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgeben. Diese Speicher sind mittlerweile im Bereich von Kilowatt bis zur Megawatt-Größe erhältlich und werden eingesetzt um den Eigenverbrauch zu erhöhen und die Stromnetze zu stabilisieren.
Dabei handelt es sich um das klassische „E-Auto“ , welches Energie in einer Batterie speichert und mit dieser Energie einen E-Motor antreibt.
Es gibt verschieden CO2-Fußabdrücke: Bei Unternehmen spricht man vom „Corporate Carbon Footprint = CCF“ und für Produkte vom „Product Carbon Footprint = PCF„. Auch Projekte können einen CO2-Footprint haben.
Die Werte werden gemäß GHG Protocol Standard (–> GHG Protocol) ermittelt. Verschiedene Treibhausgase (CO2, Methan, usw.) werden in die Einheit CO2e (CO2-Äquivalent) umgerechnet um eine Vergleichbarkeit zu erzielen.
Der Begriff bezeichnet die Verlagerung von treibhausgasintensiven Industrien in Ländern außerhalb der EU, wo weniger strenge Auflagen herrschen. Durch den Grenzausgleichsmechanismus (–> CBAM) sollen gleiche Bedingungen hergestellt und die Abwanderung vermieden werden.
Grenzausgleichsmechanismus mit dem Importe von treibhausgasintensiven Produkten aus Ländern außerhalb der EU, wo weniger strenge Auflagen herrschen, mit europäischen Erzeugnissen gleichgesetzt werden. Dadurch sollen gleiche Bedingungen hergestellt und die Abwanderung vermieden werden.
Die Regelung ist bereits in Kraft. Derzeit muss nur die CO2-Abgabe berechnet werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage sind ab 01.01.2026 bei Importen ab 150 Euro entsprechende CO2-Abgaben abzuführen. Es kann sein, dass sich durch die Omnibus-Verordnung noch etwas ändert.
Mehr über CBAM erfahren Sie in der #RestartThinking Fokusfolge „Überblick über den europäischen Emissionshandel“.
Es handelt sich dabei um das europäische Lieferkettengesetz. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und mehr als 150 Mio. Euro Umsatz bzw. 250 Mitarbeitende und 40 Mio. Euro Umsatz in einem Risikosektor (z.B. der Bekleidung).
Damit sollen die Auswirkungen von unternehmerischen Handlungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang der Lieferkette zu überprüft werden, Vorsorgemaßnahmen getroffen und bei schwerwiegenden Verstößen Abhilfe geschaffen werden.
Das Gesetz wurde im EU-Trilog-Verfahren 2024 beschlossen und muss nun in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden (voraussichtlich 2. Halbjahr 2026). Es bringt einheitliche Bedingungen für Unternehmen im europäischen Markt.
CSR beschreibt die unternehmerische Nachhaltigkeit – also die Gleichwertigkeit der Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales, sowie die Verbindung zu den Anspruchsgruppen (Stakeholdern) auf unternehmerischer Ebene.
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Mio. Euro Umsatz bzw. 25 Mio. Euro Bilanzsumme. Die Berichterstattung hat gemäß dem Berichtsstandard ESRS (–> ESRS) zu erfolgen.
Die CSRD betrifft ungefähr 50.000 Unternehmen in der EU. Wenn Ihr Unternehmen – so wie unseres – diese Kriterien nicht erfüllt, so hat diese neue Vorgabe dennoch Auswirkungen. Beispielsweise werden große Unternehmen bei ihren Zuliefern nachfragen. Daher ist es sinnvoll sich als KMU auch bereits mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Zudem ist geplant, dass ab 2028 ein eigener KMU-Berichtstandard gelten soll.
Bei dieser Technologie werden unter erheblichem technischem und energetischem Aufwand CO2 Emissionen abgeschieden bzw. eingefangen und dann in unterirdischen Lagern gelagert.
CCU (Carbon Capture and Usage) beschreibt die Verwendung des eingefangenen CO2. CCUS ist eine Kombination aus Verwendung und Einlagerung überschüssigen Kohlendioxids.
Die möglichen Kapazitäten reichen nicht annähernd für eine Klimatransformation aus. Stattdessen nutzt die Fossil-Lobby die CCS-Anwendungen als Feigenblatt, dass damit fossile Technologien weiter verwendet werden können.
Weitere Informationen dazu finden Sie in dem #RestartThinking Blogbeitrag „Die Lügen der Fossil-Lobby“.
Der Europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandard gilt für alle Unternehmen, die unter die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD (–> CSRD) fallen.
Der ESRS ist in einen generellen Teil (ESRS 1 und 2), Umweltbelange (ESRS E1-E5), Sozialbelange (ESRS S1-S4), sowie einen Governance-Abschnitt (ESRS G1) aufgeteilt.
Begonnen wird der ESRS immer mit der Wesentlichkeitsanalyse, um im Unternehmen festzustellen, wo die größten Auswirkungen in punkto Nachhaltigkeit vorhanden sind, zu denen dann berichtet werden muss.
ETS steht für das EU-Emissionshandelssystem für Treibhausgas-Verschmutzungsrechte. 40 % der europäischen Emissionen von energieintensiven Industrien (zB Energieerzeugung, Zement, Stahl) sind derzeit von dem System erfasst. Es wird sukzessiv auf weitere Sektoren ausgeweitet. Im Jahr 2027 ist geplant mit EU ETS II die Sektoren Wärme und Mobilität auch mit zu berücksichtigen.
Das eingenommene Geld kommt den EU-Ländern, Unternehmen und Bürger*innen wieder als Förderung der Klimatransformation zugute.
Mehr dazu erfahren Sie in der #RestartThinking Fokusfolge „Überblick über den europäischen Emissionshandel“.
Von Greenwashing spricht man, wenn Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen als umweltfreundlich, klimaschonend oder dergleichen beworben werden, obwohl die Aussagen irreführend oder übertrieben sind.
Um Greenwashing durch Unternehmen zu unterbinden werden seitens der EU verschiedene Richtlinien erlassen. Bei Fragen freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Deutsches Gesetz für Sorgfalt entlang der Lieferkette. Es soll die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten, Maßnahmen zum Schutz vor Kinderarbeit, und die Sicherstellung fairer Löhne und den Umweltschutz ermöglichen.
Das LKSG wird durch die europäische CSDDD-Richtlinie ersetzt werden (–> CSDDD).
Mittels der sogenannten „Omnibus Verordnung“ hat die EU-Kommission mehrere Nachhaltigkeitsregelung auf einmal verändert. Der Vorschlag wurde im Februar 2025 präsentiert und Mitte April 2025 verabschiedet. Damit müssen beispielsweise nur mehr Unternehmen über 1.000 Mitarbeitende einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD-ESRS erstellen (-> CSRD / -> ESRS). Für nicht (mehr) betroffene Unternehmen wird der Nachhaltigkeitsbericht nach VSME empfohlen.
Außerdem hat die Omnibus-Verordnerung Auswirkung auf -> CBAM, -> CSDDD und die ->Taxonomie–Verordnung.
Dabei handelt es sich um Begriffe aus der Treibhausgasbilanzierung gemäß THG Protokoll (-> GHG Protocol). Die Treibhausgasemissionen im Unternehmen werden in verschiedene Bereiche (Scopes) eingeteilt.
Scope 1 beschreibt die Emissionen, die im Betrieb anfallen (aus Verbrennung, Prozessemissionen oder Leckagen).
Scope 2 definiert die Emissionen, die aus dem Bezug von Energie (Strom, Wärme, Kühlung, Dampf) entstehen, aber deren Erzeugung durch Dritte erfolgt.
Und in Scope 3 werden die Emissionen der vorgelagerten Prozesskette (upstream) betrachtet. Das beinhaltet u.a. Emissionen aus der Rohmaterialherstellung, Transport, die Mobilität von Mitarbeitenden oder Geschäftsreisen. Zudem fallen unter den Scope 3 auch die Emissionen nachgelagerten Prozesskette (downstream). Beispielsweise werden die Emissionen durch die Verwendung der Produkte oder deren Entsorgung analysiert. Insgesamt gibt es 15 Scope 3 Kategorien.
Der Begriff bezeichnet die Anspruchsgruppen von Unternehmen. Also diejenigen Gruppen von Menschen, die Einfluss auf das Unternehmen haben bzw. von diesem beeinflusst werden.
Das reicht von den Mitarbeitenden, über die Anteilseigner:innen und Investor:innen, bis hin zu Städten und Gemeinden oder NGOs.
Dabei handelt es sich EU Regelung, die definiert, welche wirtschaftliche Tätigkeiten und Investitionen als nachhaltig gelten und zu den sechs Umweltziele der EU beitragen.
Im Rahmen der Taxonomie-Verordnung ist von den berichtspflichtigen Unternehmen jährlich zu berichten, ob und in welcher Höhe im Bereich Umsatz, Investitionen (Capex) und operative Ausgaben (Opex) solche Aktivitäten erfolgen.
Zudem dürfen die Aktivitäten in einem Umweltziel, keinem anderem Umweltziel schaden. Hier spricht man vom „Do no significant harm Prinzip“ (DNSH).
Im Bereich Umweltschutz wurden für die EU-Taxononomie (–> siehe Taxonomie-Verordnung) sechs Umweltziele definiert:
Die Wesentlichkeitsanalyse ist der wichtigste Schritt zu Beginn der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Dabei wird evaluiert, was die relevanten Themen sind und wo wesentliche Auswirkungen, Risiken, aber auch Chancen im Bereich der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) entstehen.
Bis dato wurde häufig nur die einfache Wesentlichkeitsbetrachtung (Outside In – Financial Materiality) durchgeführt. Diese betrachtete den Einfluss der jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen.
Im Rahmen des ESRS wurde das Vorgehen auf die doppelte Wesentlichkeit erweitert. Dabei müssen neben der Outside In-Perspektive nun auch die Inside Out-Aspekte (Impact Materiality) analysiert werden. Dabei geht es um die Betrachtung der Aktivitäten des Unternehmens und wie sich diese auf die Außenwelt (Umfeld, Gesellschaft, Mensch, Umwelt) auswirken.
Der Begriff wird über die drei Handlungsfelder definiert: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Wo sich diese drei Felder überschneiden, spricht man von Nachhaltigkeit.
Das Wort Nachhaltigkeit wurde im deutschsprachigen Raum im 18. Jahrhundert in Bezug auf Waldwirtschaft (Hans von Carlowitz, 1713) geprägt. Die Bedeutung war, dass nicht mehr verbraucht werden darf als nachwachsen kann. Die fortschreitende Umweltzerstörung rief in den 1980iger Jahren die Vereinten Nationen auf den Plan. 1983 wurde die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen („Brundtland-Kommission“) ins Leben gerufen. Diese etablierte das heutige Verständnis:
Nachhaltige Entwicklung ist, wenn die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden können, ohne die Chancen der nachfolgenden Generationen zu beeinträchtigen.
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